Redaktionelle Musterzeilen zur synthetischen Quelle und Aufgabe. Die Einträge sind keine beobachteten Antworten von Teilnehmenden.

Aussage-ID Evidenzstatus Quellen-ID Begründung Enger Ersatzsatz, falls nötig Rückfrage, falls nötig
CASE-B:B-1 gestützt CASE-B:B-S1.1 Die Klausel nennt für das bezeichnete Basteln am 16.09. ausdrücklich 17:00 Uhr als Ende.
CASE-B:B-2 widersprochen CASE-B:B-S1.2 Die Quelle schreibt für genau dieses Basteln eine Anmeldung vor. Keine Anmeldung erforderlich ist damit ausdrücklich unvereinbar. Für dieses Basteln ist eine Anmeldung per E-Mail bis zum 14.09.2026 erforderlich.
CASE-B:B-3 nicht entscheidbar CASE-B:B-S1.3 Höchstens zwölf beschreibt die Kapazität. Die Zahl der Buchungen wird nicht genannt; weder volle Belegung noch freie Plätze sind belegt. An dieser Veranstaltung können höchstens zwölf Personen teilnehmen. Wie viele Plätze waren für das Basteln am 16.09.2026 zum Quellenstand vom 04.09.2026 tatsächlich vergeben?

Kapazität ist keine Belegungszahl

Bei CASE-B:B-3 enthält CASE-B:B-S1.3 die Kapazitätsobergrenze von zwölf Personen. Diese Angabe belegt weder zwölf vergebene Plätze noch freie Plätze. Die tatsächliche Belegung zum Quellenstand fehlt. Deshalb bleibt der Evidenzstatus nicht entscheidbar.

Die Musterzeile trennt drei Angaben: die Begründung für die fehlende Entscheidung, den Ersatzsatz zur belegten Kapazitätsobergrenze und die Rückfrage nach tatsächlich vergebenen Plätzen. Der Ersatzsatz enthält keine Behauptung zur Belegung.

CASE-B:B-1 ist gestützt und benötigt keinen Ersatzsatz. Bei CASE-B:B-2 steht die Anmeldung ausdrücklich in der Quelle; eine nicht angegebene E-Mail-Adresse hebt diese Pflicht im erfundenen Fall nicht auf. Für diese beiden Einordnungen ist keine weitere Rückfrage erforderlich. Nicht benötigte Felder bleiben leer.

Ausgefüllte CSV · Ausgefülltes JSON · Leeres Antwortblatt · Quellen und Nutzung