Synthetischer Lösungsschlüssel · Andreas Ehstand mit KI-Unterstützung · 7. September 2026
Zur Arbeitsprobe mit leerem Antwortblatt. Alle Quellen und Aussagen gehören zum erfundenen Fall.
Evidenzstatus und Begründung
| Aussage-ID | Evidenzstatus | Quellen-ID | Begründung |
|---|---|---|---|
| B-01 | gestützt | B2 | B2 dokumentiert die Besichtigung von Hafen. Die Aussage nennt denselben Quellenstand. |
| B-02 | widersprochen | B3 | B3 nennt N1 begonnen und ausdrücklich nicht abgeschlossen. |
| B-03 | gestützt | B3 | B3 enthält für Werkstatt keine Maßnahmenbewertung. Die Aussage betrifft nur den Inhalt dieser Liste. Sie beschreibt nicht die tatsächliche Situation am Standort. |
| B-04 | widersprochen | B2 | B2 dokumentiert die Besichtigung von Hafen und ausdrücklich die noch ausstehende Besichtigung von Werkstatt. |
Der Lösungssatz enthält zwei gestützte und zwei widersprochene Aussagen. Kein Fall hat den Status „nicht entscheidbar“. Das ist die Zusammensetzung dieses Ausschnitts, kein gemessenes Ergebnis von Teilnehmenden oder einem KI-System.
Engere Formulierungen
| Aussage-ID | Möglicher enger Ersatzsatz |
|---|---|
| B-02 | N1 ist laut Maßnahmenliste vom 5. Juni begonnen, aber noch nicht abgeschlossen. |
| B-04 | Hafen wurde laut Protokoll vom 4. Juni besichtigt; Werkstatt wurde zu diesem Stand noch nicht besichtigt. |
B-01 und B-03 benötigen für diese Quellenprüfung keine Korrektur. Besonders bei B-03 bleibt die Aussage auf den Inhalt der Maßnahmenliste begrenzt: Daraus folgt nichts über die tatsächliche Lage am Standort. Für die vier festgelegten Einordnungen ist keine Rückfrage erforderlich; die entsprechenden Felder in CSV und JSON bleiben deshalb leer.
Evidenzstatus, Ersatzsatz und Rückfrage sind getrennte Angaben. Eine richtige Einordnung allein sagt noch nicht, ob eine Begründung ausreichend ist. Dieser Ausschnitt enthält keine Bewertungsskala, Bestehensnorm oder Aussage über eine Lernwirkung.