# Prozessaufwand und Datenlücken: Musterbefund

**Stand: 8. September 2026.** Grundlage sind zwölf vollständig synthetische Vorgänge eines Monatsinformationsblatts. Die Zahlen, Zeitpunkte und Dokumentenbezeichnungen sind konstruiert; es liegen keine Kundenmessungen oder durchgeführten KI-Versuche vor.

Die erfassten drei Arbeitsphasen ergeben **700 Personenminuten**. Eine vollständige Prozessbilanz ist damit noch nicht möglich: Briefing und Korrekturen nach der Abnahme fehlen.

## Befunde aus den Beispielzeilen

| Zeilen | Erstellung | Erstprüfung | Nacharbeit bis Abnahme | Aktive Teilsumme |
|---|---:|---:|---:|---:|
| F10-S01 bis F10-S08, jeweils | 40 | 10 | 0 | 50 |
| F10-S09 bis F10-S12, jeweils | 40 | 10 | 25 | 75 |
| Alle zwölf Zeilen, Summe | 480 | 120 | 100 | 700 |

Alle Tabellenwerte sind Personenminuten. Die 25 Minuten Nacharbeit schließen die zugehörige aktive Nachprüfung ein; sie wird nicht nochmals addiert. In S01–S08 ist die Erstprüfung als bestanden gesetzt, in S09–S12 als nicht bestanden. Das beschreibt die Konstruktion, keine gemessene Qualitätsquote.

Der Mittelwert beträgt **700/12 = 58⅓ Personenminuten**. Der ausdrücklich gesetzte Referenzwert von 58 Minuten für dieselben drei Phasen ergibt 696 Minuten. Die Differenz ist **+4 Minuten insgesamt beziehungsweise +20 Sekunden je Zeile**. Die Referenz ist keine gemessene Vergleichsgruppe; aus dieser Rechnung folgt keine Aussage über eine KI-Wirkung oder Einsparung.

Für **S01–S09** sind Start und Endabnahme vorhanden. Aus diesen neun Zeitpaaren ergeben sich **982 Kalenderminuten**, im Mittel **982/9 = 109⅑ Minuten**. Dieselben Zeilen enthalten 475 aktive Personenminuten und 507 Warteminuten. Beispielsweise zeigt S09: 09:00–11:45 Uhr UTC sind 165 Kalenderminuten; dazu passen hier 75 aktive Minuten und 90 Warteminuten. Die Gleichheit gilt aufgrund der gesetzten seriellen Arbeit ohne parallele Mitarbeit oder überlappende Warteintervalle. Kalender- und Personenzeit dürfen nicht zusätzlich zusammengerechnet werden.

## Fehlende Evidenz und Folgerung

Bei **S10–S12** fehlen Endabnahme und Warteintervall. Deshalb bleibt der Kalenderdurchschnitt für alle zwölf Fälle unbekannt; 982 wird nicht durch zwölf geteilt. Bei **S06 und S12** fehlt bereits die illustrative Dokumentenbezeichnung. Auch zu den übrigen zehn Bezeichnungen liegen keine Originaldokumente oder genauen Quellenstellen vor.

Briefing, Nachbeobachtungsfenster, spätere Korrekturen, Aufgabenschwierigkeit, Seitenumfang, Qualitätskriterium, KI-Nutzung und Werkzeugfassung sind durchgehend unbekannt. Diese Werte bleiben offen und werden nicht als null Aufwand behandelt. Der Musterbefund endet deshalb bei einer nachvollziehbaren Teilrechnung und einem Lückenregister. Eine betriebliche Bewertung benötigt folgende drei Datensätze:

1. **Freigegebene Vorgänge:** bis zwölf vorhandene Fälle eines Dokumenttyps und Ablaufs, insgesamt höchstens 60 Seiten Auszüge; mit stabilen IDs, Quellenstellen, Versionen, Umfang, Schwierigkeit und dokumentierter KI-Nutzung beziehungsweise Werkzeugfassung.
2. **Aufwands- und Zeitnachweise:** je Fall Briefing, Erstellung, Erstprüfung und Nacharbeit, getrennt nach aktiver Personenzeit; Start, Endabnahme und Warteintervalle sowie Kennzeichnung gemessener oder geschätzter Angaben.
3. **Abnahme- und Korrekturbelege:** schriftliches Qualitätskriterium und Zuständigkeit, tatsächliches Prüfergebnis, vereinbartes Nachbeobachtungsfenster und dort angefallene Korrekturen.

*Belegbasis: F10_PROBE.json, Bereich synthetic_records, IDs F10-S01–F10-S12; F10_BEISPIEL.csv, Datenzeilen 2–13; Erläuterungen in F10_LESEN.md, Fassung 2026-09-07.1.*
