# Den Standort eines Bücherwagens begründen

F04 Referenzpaket vom 8. September 2026. Die Planungsfrage und sämtliche Fallannahmen stammen aus der bereits ausgefüllten synthetischen Werkprobe vom 7. September. Dies ist kein Kundenbriefing.

**Planungsfrage:** Soll der gemeinsame Bücherwagen um 10 Uhr in Leseraum B stehen?

Untersucht wird eine Idee: den Wagen dort zu diesem Zeitpunkt bereitzustellen. Zwei Vergleichsgebiete stehen bereits fest: Ausgabestellen einer fiktiven Bibliothek und fiktive schulische Leseräume. Die Beziehungen Ausgabestelle, Bestand und Nachfrage werden Leseraum, Bücherwagen und Nachfrage zugeordnet. Ein zweiter, unabhängiger Begründungsweg ist eine ausdrücklich gesetzte fiktive Dienstplananweisung.

Das Material umfasst fünf benannte Aussagen M, D, P, H und C, zwei Begründungswege und vier vollständig gesetzte Zustände. Es enthält keine Beobachtung einer echten Bibliothek, keine tatsächliche Nachfrage und keine bestätigte Weisungsbefugnis. Alle vier Zustände halten die Zuordnung M und die Nachfrageprämisse D fest; nur die Übertragungsannahme P und das Vorhandensein der unabhängigen Anweisung H unterscheiden sich.

Für diese Referenzausgabe gelten drei redaktionell festgelegte Kriterien:

1. Die Idee benennt eine konkrete Beziehung und eine daraus folgende Handlung, statt allein mit einer Ähnlichkeit zu argumentieren.
2. Jede Stütze bleibt als gesetzte Fallprämisse, widerrufbare Annahme oder abgeleitete Schlussfolgerung erkennbar.
3. Wird eine Stütze zurückgenommen, bleiben andere vorhandene Stützen erhalten; fehlende Unterstützung wird nicht als Beweis des Gegenteils ausgegeben.

Die Referenz prüft die innere Begründungsstruktur. Sie entscheidet weder über einen realen Dienstplan noch über die pädagogische oder wirtschaftliche Qualität einer Veranstaltung. Für einen späteren Kundenauftrag wären die konkrete Frage, freigegebene Unterlagen, tatsächliche Randbedingungen und gebündelte Fachrückmeldung erforderlich. Honorar und Nutzung sind offen.
